Garantie­bedingungen

Gültig ab 01/2023

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Garantiebedingungen (gültig ab 01.01.2023) Das von der Firma Hymer-Leichtmetallbau GmbH & Co. KG eingeführte Qualitätsmanagementsystem erfüllt die Anforderungen nach DIN ISO 9001:2015. Sämtliche Hymer-Produkte sind aus besten Werkstoffen hergestellt und müssen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Wir können deshalb eine Garantie wie folgt einräumen:

  1. Garantiezeitraum

10 Jahre für Serienprodukte aus dem HYMER Hauptkatalog, 5 Jahre für Serienprodukte aus dem HYMER ALU-PRO Sortiment. 2 Jahre für Produkte aus dem HYMER Konfigurator und für kundenspezifische Steigtechnikprodukte. Für alle anderen Sortimente sowie Produkte der Bereiche Sonderkonstruktionen und Fahrzeugtechnik gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

2. Garantieleistungen

a. Die Garantie beginnt am Tag des Kaufes. Als Nachweis dienen Rechnungen oder Kaufbelege.

b. Die Garantie ist ausschließlich auf Materialfehler bei Aluminium-, Stahl- und Kunststoffteilen beschränkt. Ausgenommen sind motorische Antriebe bzw. Zusatzausstattungen elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Art sowie deren Zuleitungen – hier gilt die gesetzliche Regelung.

c. Der Garantieanspruch besteht ausschließlich für Schäden am Vertragsgegenstand. Für sämtliche weiter gehenden Ansprüche (Schadenersatz usw.) gelten die gesetzlichen Bestimmungen).

d. Einen berechtigten Garantiefall erfüllen wir nach unserer Wahl und nach unserem Ermessen durch kostenlose Reparatur oder kostenlose Nachbesserung. Wir sind berechtigt ein vergleichbares Produkt zu liefern. Schadhafte Produkte gehen mit der Erfüllung des Garantieanspruchs in unser Eigentum über.

e. Diese Garantiebedingungen gelten für alle unter Ziff. 1 aufgelisteten Hymer-Produkte, die nach dem 31.12.2022 erworben wurden.

f. Kein Garantieanspruch gilt für:

  • Schäden, die auf normalem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Veränderung oder Handhabung, insbesondere Veränderungen unserer Produkte beruhen, sowie Fehler an Produkten, an denen Ergänzungen oder unsachgemäße Reparaturen vorgenommen wurden.
  • Mängel an Produkten, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, bestimmungswidrigem Gebrauch, höherer Gewalt, Überlastung, Gewaltanwendung oder mangelnder Wartung und Pflege beruhen.
  • Geringfügige Abweichungen von der normalen Beschaffenheit, die für Wert, Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.
  • Schäden, die auf einer Einsendung in nicht transportsicherer Verpackung beruhen.
  • Aufwendungen für Aus- und Einbau, die Überprüfung entsprechender Teile und Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadenersatz.

g. Die Lieferfähigkeit von Ersatzteilen (auch Verschleißteilen) ist auf den hier angegebenen Garantiezeitraum bzw. die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Hauptproduktes beschränkt.

h. Der Garantieanspruch muss unverzüglich und innerhalb der Garantiefristen geltend gemacht werden.

3. Rücktransport

Der Garantiebegünstigte hat die Ware zur Prüfung bzw. grundsätzlichen Feststellung des Garantiefalles auf seine Kosten und auf seine Gefahr an den Erfüllungsort (Hymer, Wangen) zu versenden. Im anerkannten Garantiefall erstattet Hymer die Kosten des günstigsten Transportweges. Schriftliche Angaben zu den Produkten und deren Bilder können im Einzelfall von der tatsächlichen Ausführung abweichen. Auch bleiben Irrtümer, Preis- und Konstruktionsänderungen vorbehalten.

4. Gesetzliche Ansprüche

Die gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.