Normänderung für Gelenkleitern

Aktuelle Neuerungen der Leiternorm EN 131 - Teil 4

 

Normen sind anerkannte Regeln der Technik und enthalten Spezifikationen für die Herstellung und Prüfung von Produkten. Für tragbare Leitern gilt die europäische Norm EN 131. Diese Norm besteht aus mehreren Teilen, welche unterschiedliche Anforderungen an Leitern regeln. Teil 4 befasst sich mit Gelenkleitern und ist ab 01.06.2020 gültig. Welche Neuerungen bringt die geänderte Fassung mit sich?

Änderungen oder Verschärfungen von Normvorgaben haben generell zum Ziel, die Produktsicherheit für die Anwender noch weiter zu erhöhen. So dienen auch die folgenden neuen Vorgaben des Teil 4 der Leiternorm EN 131 dazu, Gelenkleitern hinsichtlich Standsicherheit und Stabilität für den Anwender noch sicherer zu machen:

  • Gelenkleitern, welche als Anlegeleiter nutzbar und in ausgefahrenem Zustand länger als 3 Meter sind, müssen mit einer maximal 1,20 Meter breiten Standverbreiterung (z. B. in Form einer Traverse oder Auslegern) ausgestattet sein.
  • Vielzweckleitern mit 4 x 3 Sprossen, die als Arbeitsbühne verwendet werden können, müssen inklusive entsprechender Plattform ausgeliefert werden.
  • Vor dem Inverkehrbringen von Leitern müssen diese vom Hersteller verschiedenen Prüfungen unterzogen werden. NEU: Bei der Festigkeitsprüfung von Gelenkleitern ist die Prüflast oberhalb des obersten Gelenkpaares anzubringen.

Einen ausführlichen Überblick über die Normänderungen der EN 131 Teil 4 erhalten Sie hier.

Die HYMER-Lösungen:
Natürlich ist das HYMER-Sortiment bereits für die Normänderung gewappnet. Entdecken Sie zum Beispiel die HYMER-Teleskopleitern 4142 und 8142 mit ausklappbaren Auslegern oder die HYMER-Vielzweckleiter 4143 inklusive passender Plattform.

Haben Sie noch Fragen?
Hier haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Änderung der EN 131-4 für Sie zusammengestellt.