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EU-Richtlinie 2001/45/EG

Die EU-Richtlinie 2001/45/EG sieht unter Punkt 4.1.2. Folgendes vor:

„Die Benutzung einer Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, bei denen (…) die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen des geringen Risikos und entweder wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.“

 

Das heißt, nur wenn es gar nicht anders geht, dürfen Leitern benutzt werden. Und falls Arbeitsunfälle bei der Verwendung von Leitern geschehen, obliegt den Handwerksbetrieben und den Verantwortlichen auf der Baustelle die Beweispflicht, dass die Arbeit mit einem Gerüst nicht zwingend nötig oder unmöglich war.

 

EU-Richtlinie 2001/45/EG

 

 

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